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Fahrzeug-Recycling – notwendige Unterlagen
Liste der für die Verschrottung des Fahrzeugs notwendigen Unterlagen:1. Personalausweis oder ein anderes Dokument, das die Identität des Fahrzeugbesitzers bestätigt.
Es ist ratsam, dass der Fahrzeugbesitzer anwesend ist.
Falls der Besitzer/Mitbesitzer des Fahrzeugs nicht anwesend ist, muss eine schriftliche, amtlich beglaubigte Vollmacht der nichtanwesenden Person vorgelegt werden.
Falls das Fahrzeug auf eine Firma registriert ist, müssen die Dokumente der Firma beigefügt werden (Eintragung in das Unternehmensregister oder die Nummer des Gerichtsregisters), und es muss eine Vollmacht zur Vertretung der Firma vorhanden sein.
2. Kfz-Zulassungsschein.
Falls der Zulassungsschein von der Polizei eingezogen wurde oder auf eine andere Weise verloren ging, muss eine von der Verkehrsbehörde ausgestellte Bescheinigung über die Identität des Fahrzeugs vorgelegt werden. Wenn das Auto gekauft, aber nicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben wurde (der Zulassungsschein ist auf den alten Besitzer ausgestellt), muss der vom Finanzamt bestätigte Kaufvertrag oder die Rechnung vorgelegt werden.
Eine eventuelle Eintragung über eine Verpfändung muss von der Bank gelöscht sein.
3. Fahrzeugbrief, falls ein solcher ausgestellt wurde.
4. Kfz-Kennzeichenschild
Außerdem muss das Fahrzeug lesbare Karosserie- und Motornummern besitzen.
Nach der Annahme des Fahrzeugs zur Verschrottung erhält der Besitzer einen Nachweis, der für die Abmeldung des Fahrzeugs erforderlich ist.
Mit der Ausstellung des Verschrottungsnachweises erlischt die Pflicht der Haftpflichtersicherung; man kann bei der Versicherung die Auszahlung des ev. mehr gezahlten Betrags beantragen.